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   OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 28/01   

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https://dejure.org/2001,33787
OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 28/01 (https://dejure.org/2001,33787)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2001 - 2 Bs 28/01 (https://dejure.org/2001,33787)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 28/01 (https://dejure.org/2001,33787)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

    gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 28/01 -.

    Mit Beschluss vom selben Tag (2 Bs 28/01) lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Beschwerdeführers zu I. 12. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aus den im Wesentlichen gleichen Gründen ab.

    Im Verfahren 2 Bs 28/01 hat das Oberverwaltungsgericht allein den Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen betreffend die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 21. Juli 2000 stattgegeben.

  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

    Den in erster Instanz erfolgreichen Antrag einiger anderer Kläger, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen wiederherzustellen (Beschlüsse vom 18. Dezember 2000, 15 VG 3923/2000, vom 10. Januar 2001, 15 VG 3934/2000, und vom 22. Januar 2001, 15 VG 4838/2000), lehnte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit (Teil-)Beschlüssen vom 19. Februar 2001 (Az.: OVG 2 Bs 370/00, OVG 2 Bs 28/01) und vom 19. April 2001 (Az.: OVG 2 Bs 21/01) als Ergebnis einer Interessenabwägung ab und ermöglichte damit den Baubeginn.
  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
    Mehrere von anderen Klägern mit in vergleichbaren Lagen belegenen Grundstücken dagegen geführte Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben, nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die aufschiebende Wirkung der Klagen hergestellt hatte (Beschlüsse v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000, v. 10.1.2001 - 15 VG 3934/2000, v. 22.1.2001 - 15 VG 4838/2000), vor dem Beschwerdegericht im Ergebnis ohne Erfolg (Teilbeschlüsse v. 19.2.2001 - OVG 2 Bs 370/00, OVG 2 Bs 28/01, v. 19.4.2001 - 2 Bs 21/01 zur Vollziehungsanordnung v. 22.7.2000 sowie Schlussbeschluss v. 19.7.2001 zur Vollziehungsanordnung v. 8.5.2000).
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